Was ist das Völkerrecht Wert?

 

Im Zusammenhang mit der Minarett-Initiative ging die Diskussion los, ob  das Völkerrecht nicht verletzt würde. Jede Person, die ein bisschen gesunden Menschenverstand hat, sieht ein, dass unsere Volksrechte einmalig sind und höher zu bewerten sind als das internationale Völkerrecht. Ich möchte den Staat sehen, der seinen Bewohnern mehr Rechte und Freiheiten einräumt als die Schweiz. Würden wir das allgemeine Völkerrecht einführen, würden unsere Freiheit und Unabhängigkeit schwer beschnitten, ja sogar Volksabstimmungen zur Farce herabmindert.

 

Unsere Volksrechte sind für die politischen Strategen unbequem und könnten eventuell in anderen Ländern Schule machen, was in der globalisierten Welt natürlich absolut unerwünscht wäre. Die EU z.B. tut alles, um ihre Völker in ihren politischen Rechten möglichst kurz zu halten. Mit Demokratie hat das nicht mehr viel zu tun. Das allgemeine Völkerrecht und die Menschenrechte sind minimale Forderungen der Menschlichkeit, die sogar wenn  möglich gerade in der EU unterlaufen werden. Regierungen fürchten offensichtlich das Volk wie der Teufel das Weihwasser. Es ist zu hoffen, dass sich die Völker der EU-Länder für das Einführen von Volksabstimmungen mit mehr Druck wehren. Die USA und GB führen unter dem Deckmantel für mehr Demokratie Kriege in Afghanistan und Irak, bald auch noch in Jemen und Iran. Dabei geht es nur darum, in diesen Ländern Lakaien in der Regierung zu haben, welche ihre Interessen willig vertreten. Die Rechte der Völker sind dabei unwichtig. Es wäre deshalb eine edle Aufgabe unserer Bundesstrategen, sich in der UNO und der EU für mehr Volksrechte zu engagieren und nicht das Schweizer Volk mit fadenscheinigen Argumenten zu entrechten.

 

Aus dem Artikel im heutigen Tages-Anzeiger „Demokratie ist nicht grenzenlos“ entnehme ich, dass Herr BR Ueli Maurer scheinbar bereits im bundesrätlichen Chor voll integriert ist. Herrn Toni Brunner empfehle ich, in der Bundesverfassung nicht die Beschränkungen im heutigen Initiativrecht aufzuheben, sondern die Begriffe Völkerrecht und Menschenrecht klar zu definieren. Dabei sollen unsere Volksrechte dem internationalen Völkerrecht übergeordnet werden, weil sie weitergehen als letztere. Gleichzeitig soll der Bundesrat verpflichtet werden, sich allgemein in der UNO und vor allem in der EU für mehr Volksrechte im Sinne von Volksbefragungen einzusetzen. Die Zeit wäre jetzt günstig, da die politische Globalisierung die ganze Welt in eine Wirtschaftskrise geführt hat und sich somit als völligen Flop erweist.

 

Johanna Haidvogl-Werder, Gelterkinden

4.1.2010